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Visum für Praktikum im Ausland
Wenn Sie mit einem Austauschprogramm oder als Au-Pair in die Vereinigten Staaten reisen möchten, brauchen Sie ein Austauschbesuchervisum, da dies der einzig legale Weg ist, um in die USA einzureisen.
Auch Praktikanten (Auslandspraktikum) und Personen, die einen Ferienjob in den USA annehmen möchten, benötigen ein Austauschbesuchervisum.
Das
Gesetz über Einwanderung und Staatsbürgerschaft sieht zwei Kategorien von
Nichteinwanderungsvisa für Teilnehmer eines Austauschprogramms in den USA vor.
Das „J" Visum gilt für
Austauschprogramme im Bereich Bildung und Kultur, die durch das Department of
State, Bureau of Public Affairs bestimmt werden, während das „Q" Visum für
internationale kulturelle Austauschprogramme vorgesehen ist, die durch den
Immigration and Naturalization Service (INS) genehmigt werden.
WAS IST EIN
„J" VISUM?
Das „J"
Besucherprogramm soll den Austausch von Personen mit Kenntnissen und Fähigkeiten
in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft fördern. Die Teilnahme ist
möglich für Studenten aller akademischer Grade; Auszubildende, die eine
Ausbildung in Firmen, Institutionen und Behörden erhalten; Lehrkräfte an
Grundschulen, weiterführenden Schulen und Sonderschulen; Professoren, die an
einer Hochschule lehren oder Forschung betreiben möchten;
Forschungswissenschaftler; Personen in der Ausbildung in medizinischen und damit
verbundenen Bereichen und für internationale Besucher, die zu Reisezwecken, zur
Beobachtung, Konsultation, Forschung, Weiterbildung, zur Weitergabe und
Anwendung von spezialisierten Kenntnissen und Fähigkeiten in die USA kommen oder
für Teilnehmer organisierter Programme mit direktem Personenaustausch.
WAS IST EIN
„Q" VISUM?
Das „Q"
Programm für den internationalen kulturellen Austausch ermöglicht eine
praktische Ausbildung, die Arbeitsaufnahme, Auslandspraktikum, und es soll zur Weitergabe von
Informationen in den USA beitragen über die Geschichte, Kultur und Traditionen
im Herkunftsland des Teilnehmers.
FINANZIELLE
MITTEL
Teilnehmer an
einem „J" Programm müssen über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung aller
anfallenden Kosten für das Auslandspraktikum verfügen, oder die finanziellen Mittel müssen durch die
Austauschorganisation in Form eines Stipendiums oder einer anderen Form der
Unterstützung bereitgestellt werden. „Q" Austauschbesucher werden von ihren
Arbeitgebern in gleicher Höhe bezahlt wie einheimische Arbeitskräfte in
vergleichbaren Positionen.
SCHULISCHE
VORBILDUNG
„J" Besucher
müssen über eine ausreichende schulische Vorbildung, einschließlich englischer
Sprachkenntnisse, verfügen, um an dem ausgewählten Programm teilnehmen zu können
oder das Austauschprogramm muss so ausgelegt sein, dass Teilnehmer ohne
Englischkenntnisse aufgenommen werden können. Der „Q" Austauschbesucher muss
mindestens 18 Jahre alt sein und Informationen über kulturelle Besonderheiten
seines Herkunftslandes vermitteln können.
MEDIZINISCHE AUSBILDUNG IN THEORIE UND PRAXIS
Austauschbesucher, die im Rahmen des „J" Programms für die theoretische
und praktische medizinische Ausbildung in die Staaten kommen, müssen bestimmte
Sonderauflagen erfüllen. Als Ausländer müssen sie den Aufnahmetest für das
Hochschulstudium der Medizinischen Wissenschaften (Foreign Medical Graduate
Examination on Medical Studies) ablegen, sie müssen ausreichende englische
Sprachkenntnisse nachweisen und es gelten zeitliche Beschränkungen im Hinblick
auf die Dauer ihres Programms. ärzte in Austauschprogrammen, die zu Zwecken der
Lehre, Beobachtung, Forschung oder Beratung, die keine oder kaum
Patientenbetreuung beinhalten, in die USA kommen, sind nicht an obenstehende
Bedingungen gebunden.
Hier könnte Ihr die Formulare für das Visum herunterladen
Bitte beachten Sie auch die Sonderinformation für ein Auslandspraktikum von Schüler-, Studenten-, oder Austauschbesucher-Visa (Visa-Kategorien F, J und M)
Special Notice for Student and Exchange Visitor Visa
Applicants (Visa Categories F, J and M)
On January 1, 2003, the
Immigration and Naturalization Service (INS) (now called U.S. Immigration and
Customs Enforcement - ICE) completed the deployment of its Student and Exchange
Visitor Information System (SEVIS). SEVIS is an internet-based system that will
track F, M and J visa participants (and their family members) from the time they
receive their initial documentation (either an I-20 or a DS-2019) until they
graduate/leave school or conclude/leave program.
Effective February 15, 2003,
all F, M, and J visa applicants must be enrolled in SEVIS before
their visa can be issued. All Forms I-20/DS-2019 issued on or after February 15,
including all forms issued to continuing students who departed the U.S. on or
after February 15, 2003, must be SEVIS compliant.
Note: Consular Sections will
continue to accept enrollment verifications through the U.S. Department of
State’s Interim Student and Exchange Authentication System (ISEAS) for F, M, and
J visa applicants whose data was entered into ISEAS prior to February 15, 2003.
All applications made subsequent to February 15, 2003, must be entered and
confirmed through SEVIS. Issuing
institutions no longer have access to the State Department’s ISEAS web site.
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